Was bedeutet Fahrerlaubnisentzug ?

Als Fahrerlaubnisentzug wird das Entziehen der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate bezeichnet. Bei Personen, denen in den letzten 3 Jahren die Fahrerlaubnis schon einmal

   

entzogen wurde, beträgt die Mindestsperrfrist ein Jahr. Der Fahrerlaubnisentzug ist klassenweise. Bei Entzug der Fahrerlaubnis fürs Auto darf somit weiterhin mit dem Mofa o.ä. gefahren werden.

Fakten zum Fahrerlaubnisentzug

Im Gegensatz zu einem Fahrverbot, bei dem die Fahrerlaubnis weiterhin bestehen bleibt und nur für die Dauer der Strafe ihr Gültigkeit verliert, erlischt eine entzogene Fahrerlaubnis und muß erst wieder neu beantragt werden. Hierfür ist meist eine Nachschulung nötig. Oft werden medizinisch-psychologische Gutachten verlangt, um eine erneute Fahrtauglichkeit zu bestätigen. Doch auch ein lebenslanger Fahrerlaubnisentzug kann getätigt werden.
Die Fahrerlaubnis wird in der Regel nach schweren Vergehen, wie der erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs, dem Fahren unter Alkoholeinfluß oder der Unfallflucht, bei Unfällen mit schwer verletzten oder getöteten Personen und erheblichen Sachschäden, sowie beim Fahren ohne Fahrtauglichkeit, durch einen Gerichtsbeschluß entzogen. Nach mehreren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder beim Erreichen von 18 Punkten im Verkehrsregister findet ein Fahrerlaubnisentzug durch die Fahrerlaubnisbehörde statt. Die Sperrfrist beginnt zeitgleich mit dem Beschluß des Fahrerlaubnisentzugs.
Bei Fahranfängern in der Probezeit wird die Fahrerlaubnis schon bei leichten Vergehen entzogen, die normalerweise nur einen Punkt im Verkehrsregister bedeuten würden.
Zum Wiedererlangen der Fahrerlaubnis müssen diese an einem Aufbauseminar teilnehmen.