Was ist ein Führerscheinentzug ?
Der Führerscheinentzug ist eine der drakonischen Straf- und
Sicherungsmaßnahmen gegen Fahrer. Im Gegensatz zum Verhängen von
Bußgeldern oder Punkten, die der Gesetzgeber als Umkehr- und
Besserungsmaßnahme versteht, wird der
Führerscheinentzug zumindest von Betroffenen vielfach als reine
Strafe begriffen.
Was führt zum Führerscheinentzug und was sind die Folgen ?
Des ungeachtet führen nicht nur Verstöße gegen Verkehrsregeln oder
Strafgesetze zum Führerscheinentzug, sondern darüber hinaus auch andere
so genannte körperliche oder geistige Mängel. Dazu zählen beispielsweise
körperliche Leiden wie schwere Epilepsie oder psychische Erkrankungen
wie Schizophrenie.
Insofern dient die Feststellung der Ungeeignetheit zur Verkehrsteilnahme
primär der Verkehrssicherung, kann in bestimmten Fällen jedoch
zusätzlich strafenden Charakter gewinnen. Dies trifft insbesondere bei
Führerscheinentzug wegen so genannter charakterlicher Ungeeignetheit zu.
So sind die mit Abstand häufigsten Gründe für einen Führerscheinentzug
alkohol- oder drogenbedingte Verkehrsstraftaten sowie die Überziehung
des Flensburger Punktekontos.
Allerdings ist zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug zu
unterscheiden. Bei einem verhängten Fahrverbot behält der Verkehrssünder
seine Fahrerlaubnis und darf lediglich bis zum Ende der Sperrfrist nicht
am motorisierten Verkehr teilnehmen. Beim Führerscheinentzug wird die
Fahrerlaubnis abgegeben und behördlich vernichtet. Damit erlischt sie.
Um wieder am Verkehr teilnehmen zu können, muß die Neuerteilung der
Fahrerlaubnis beantragt werden. In aller Regel sind damit eingehende
Prüfungen der Verkehrstauglichkeit des Betroffenen verbunden,
beispielsweise die Medizinisch-psychologische Untersuchung MPU.
Personen, die trotz Führerscheinentzug am Kfz-Verkehr teilnehmen, machen
sich der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
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