Was ist ein Führerscheinentzug ?

Der Führerscheinentzug ist eine der drakonischen Straf- und Sicherungsmaßnahmen gegen Fahrer. Im Gegensatz zum Verhängen von Bußgeldern oder Punkten, die der Gesetzgeber als Umkehr- und Besserungsmaßnahme versteht, wird der

   

Führerscheinentzug zumindest von Betroffenen vielfach als reine Strafe begriffen.

Was führt zum Führerscheinentzug und was sind die Folgen ?

Des ungeachtet führen nicht nur Verstöße gegen Verkehrsregeln oder Strafgesetze zum Führerscheinentzug, sondern darüber hinaus auch andere so genannte körperliche oder geistige Mängel. Dazu zählen beispielsweise körperliche Leiden wie schwere Epilepsie oder psychische Erkrankungen wie Schizophrenie.

Insofern dient die Feststellung der Ungeeignetheit zur Verkehrsteilnahme primär der Verkehrssicherung, kann in bestimmten Fällen jedoch zusätzlich strafenden Charakter gewinnen. Dies trifft insbesondere bei Führerscheinentzug wegen so genannter charakterlicher Ungeeignetheit zu. So sind die mit Abstand häufigsten Gründe für einen Führerscheinentzug alkohol- oder drogenbedingte Verkehrsstraftaten sowie die Überziehung des Flensburger Punktekontos.
Allerdings ist zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug zu unterscheiden. Bei einem verhängten Fahrverbot behält der Verkehrssünder seine Fahrerlaubnis und darf lediglich bis zum Ende der Sperrfrist nicht am motorisierten Verkehr teilnehmen. Beim Führerscheinentzug wird die Fahrerlaubnis abgegeben und behördlich vernichtet. Damit erlischt sie. Um wieder am Verkehr teilnehmen zu können, muß die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden. In aller Regel sind damit eingehende Prüfungen der Verkehrstauglichkeit des Betroffenen verbunden, beispielsweise die Medizinisch-psychologische Untersuchung MPU.

Personen, die trotz Führerscheinentzug am Kfz-Verkehr teilnehmen, machen sich der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.