Jul
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Der grundsätzliche Sinn der Unterhaltstabelle ist, im Trennungsfall die Unterhaltsansprüche des Partners bzw. Ehegatten und des Kindes/der Kinder ermitteln zu können. Ein Kind hat ab dem Trennungszeitpunkt der Eltern Anspruch auf den finanziellen Unterhalt des Elternteils, der das Kind nicht dauerhaft betreut. Lebt das Kind also bei der Mutter, wie es in den meisten Trennungsfällen gehandhabt wird, so ist es zunächst bis zu seiner Volljährigkeit unterhaltsberechtigt gegenüber dem Vater.
Die für diesen Fall erarbeiteten Unterhaltstabellen sind gegliedert nach Einkommen der unterhaltspflichtigen Person sowie dem Alter des oder der Kinder, die unterhaltsberechtigt sind. Für die Alten Bundesländer wird hier im Regelfall die Düsseldorfer Tabelle und für die Neuen Bundesländer die Berliner Tabelle zur grundsätzlichen Ermittlung der Unterhaltshöhe hinzugezogen. Die genannten Beträge der Unterhaltstabellen werden von Familiengerichten als Richtwerte zugezogen. Die Tabellen haben zwar keine Gesetzeskraft, dienen den Familienrichtern aber als Hilfe zur Ermittlung der zu leistenden Unterhaltshöhe. Die Unterhaltstabellen sind ausgerichtet auf durchschnittliche bis gute Nettoeinkünfte des Unterhaltspflichtigen. Ist der unterhaltspflichtige Elternteil sehr wohlhabend bedingt durch ein besonders hohes monatliches Einkommen, so haben diese Tabellen keine Bedeutung mehr bei der Unterhaltsfestlegung, da dieser dann den Einkommensverhältnissen entsprechend individuell festgesetzt wird.
Die Unterhaltstabelle wird im Abstand von 2 Jahren überarbeitet und aktualisiert, um diese an aktuelle Einkommens- und Preisveränderungen anzupassen.