Zuschuß für eine ambulante Kur in Tschechien von Krankenkassen

Seitdem die Tschechische Republik Mitglied der Europäischen Union ist, zahlen deutsche Krankenkassen an ihre Versicherten, die in anerkannten Kurorten eine ambulante Kur durchführen, auch einen Zuschuß. Dieser Zuschuß für ambulante Kuren kann im Abstand von drei Jahren beantragt werden. Generelle Voraussetzung dafür ist ein Antrag des behandelnden Arztes, den die Kassen prüfen und bewilligen können. Aufgrund der günstigen Kosten für die Behandlung, aber auch für Unterkunft und Verpflegung können Kuren für deutsche Versicherte in Tschechien sehr attraktiv sein. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bereits die Kosten für die Behandlung und zahlen einen Zuschuß von 13 EURO pro Tag und Unterkunft und Verpflegung. Der Patient zahlt lediglich einen Eigenanteil von 10% pro Einzelleistung und die Differenz zum Gesamtpreis des Kuraufenthaltes. Bitte sprechen Sie direkt mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse über das umfangreiche Kurangebot und die Präventionsprogramme in Tschechien.

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