Wann droht einem Verkehrsteilnehmer der Entzug der Fahrerlaubnis ? 
Würde man unter Autofahrern eine Umfrage machen, aus welchen Gründen man seine Fahrerlaubnis entzogen bekommt, dann würde man sehr schnell große Wissenslücken aufdecken. Dass man nicht betrunken fahren darf, weiß jeder, aber dies ist nur ein Teil der gesetzlich vorgegeben Tatbestände zum Fahrerlaubnisentzug.

Deshalb hier eine Aufstellung, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann:

1. Was für Alkohol gilt, gilt auch für Drogen - also für alle Rauschmittel.
2. Vorsätzliche, verkehrswidrige, rücksichtslose Missachtung der Vorfahrt.
3. Verkehrswidriges, rücksichtsloses Falschüberholen,
4. Verkehrswidriges, rücksichtsloses Verhalten an Zebrastreifen.
5. Verkehrswidriges, rücksichtsloses Wenden.
6. Verkehrswidriges Rückwärtsfahren, und „Geisterfahrten“, nicht nur auf Autobahnen, auch auf ausgewiesenen Kraftfahrstraßen.
7. Fahren, wenn eine körperliche Beinträchtigung vorliegt, beispielsweise Übermüdung.
8. Verkehrswidriges, rücksichtsloses Rasen an unübersichtlichen Stellen wie Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder Kreuzungen
9. Verkehrswidriges, rücksichtsloses Nichteinhalten der rechten Fahrbahn an, vor allem an unübersichtlichen Stellen.
10. Rücksichtsloses Nichtabsichern eines liegengeblieben Fahrzeugs.

Dies sind die “einfacheren” Delikte. Wesentlich schwerwiegender, auch für das Strafmaß, unabhängig vom Entzug der Fahrerlaubnis, ist zum Beispiel das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, also Fahrerflucht. Auch bei einem geringfügig erscheinenden Schaden muss man mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen! Der Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern. Hat man ein Verkehrsdelikt im Vollrausch begangen, ist nicht nur die Fahrerlaubnis weg, sondern es erwartet den Sünder auch noch ein deftiges Strafverfahren.

Dies sind die wichtigsten Tatbestände, die zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen können und zum großen Teil auch werden.

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